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   ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19   

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https://dejure.org/2020,21469
ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19 (https://dejure.org/2020,21469)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19 (https://dejure.org/2020,21469)
ArbG Paderborn, Entscheidung vom 03. August 2020 - 2 Ca 1619/19 (https://dejure.org/2020,21469)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 123 Abs. 1 Alt. 2 BGB; § 241 Abs. 2 BGB
    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - widerrechtliche Drohung mit fristloser Kündigung und Strafanzeige - Vertragsverhandlungen ohne Vorankündigung unter Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Arbeitgeber - Gebot des fairen Verhandelns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Auszug aus ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
    Hierbei strahlen die aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis stammenden Verpflichtungen zur wechselseitigen Rücksichtnahme gemäß § 241 Abs. 2 BGB auf die Verhandlungen bezüglich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus, so dass das Gebot des fairen Verhandelns unterhalb der Schwelle der von § 105, 119 ff. BGB erfassten Willensmängel die Entscheidungsfreiheit bei Vertragsverhandlungen schützt (vgl. BAG vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 - NZA 2019, 688).

    Letztlich ist die konkrete Situation im jeweiligen Einzelfall am Maßstab des § 241 Abs. BGB zu bewerten und von einer bloßen Vertragsreue abzugrenzen (vgl. BAG vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 - NZA 2019, 688).

    Bei arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen ist die Vertragsaufhebung als Schadensersatz letztlich wirkungsgleich mit einer Anfechtung (vgl. BAG vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18 - NZA 2019, 688).

    Die Beweislast für ein Gebot fairen Verhandelns und die Kausalität dieses Verstoßes für den Abschluss des Aufhebungsvertrags unter Beachtung der oben dargestellten Vermutungswirkung trägt derjenige, der sich auf eine Verletzung des § 311 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 241 Abs. 2 BGB beruft (vgl. BAG vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18- NZA 2019, 688).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
    Der bedrohte Arbeitnehmer muss einer Zwangslage ausgesetzt sein, die ihm subjektiv das Gefühl gibt, sich nur noch zwischen zwei Übeln entscheiden zu können, von denen ihm der Aufhebungsvertrag als das geringere erscheint (vgl. BAG vom 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - NZA 2008, 348).

    Nur wenn unter verständiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu veranlassen (vgl. Schaub-Linck, 18. Auflage, § 122, Rdnr. 27, 28; BAG vom 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - NZA 2008, 348, BAG vom 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - juris).

    Nur die von der Beklagten in diesem Zusammenhang vorgetragenen Umstände brauchte die beweispflichtige Klägerin zu widerlegen (vgl. BAG vom 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - NZA 2008, 348).

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 474/14

    Deklaratorisches Schuldanerkenntnis - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Auslegung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
    Nur wenn unter verständiger Abwägung aller Umstände des Einzelfalls der Arbeitgeber davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags zu veranlassen (vgl. Schaub-Linck, 18. Auflage, § 122, Rdnr. 27, 28; BAG vom 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06 - NZA 2008, 348, BAG vom 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - juris).

    Die Drohung mit einer Strafanzeige ist rechtmäßig, wenn sie nur dazu dient, den Täter zur Wiedergutmachung des Schadens zu veranlassen (vgl. BAG vom 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - NZA 2016, 1409; BAG vom 22.07.2010 - 8 AZR 144/09 - juris).

    Hat der Drohende an der Erreichung des verfolgten Zwecks kein berechtigtes Interesse oder ist die Drohung nach Treu und Glauben nicht mehr als angemessenes Mittel zur Erreichung dieses Zwecks anzusehen, ist die Drohung ebenfalls rechtswidrig (vgl. BAG vom 21.04.2016 - 8 AZR 474/14 - NZA 2016, 1408).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
    Die Drohung muss nicht ausgesprochen werden und kann auch durch ein schlüssiges Verhalten erfolgen (vgl. BAG vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 - NZA 2006, 841).

    Der Drohende muss den Willen haben, den anderen zur Abgabe einer Willenserklärung zu bestimmen und ihm muss bewusst sein, dass sein Verhalten die Willensbildung des Empfängers der Drohung beeinflussen kann (vgl. BAG vom 15.12.2005 - 6 AZR 197/05 - NZA 2006, 841).

    Dies ist schon anzunehmen, wenn ohne die Beeinflussung die Willenserklärung entweder überhaupt nicht, nicht in der gewählten Form oder nicht zu dieser Zeit abgegeben worden wäre (vgl. BAG vom 15.12.2005 - 5 AZR 197/05 - NZA 2006, 841).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 26; BAG vom 16.12.2010 - 2 AZR 485/08 - Rdnr. 18; LAG Hamm vom 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13 - Rdnr. 55).
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Auszug aus ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
    Alsdann bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG vom 29.06.2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 13).
  • BAG, 20.01.2016 - 6 AZR 782/14

    Bestimmtheit einer hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
    Wird eine ordentliche Kündigung nicht isoliert erklärt, sondern nur hilfsweise für den Fall der Unwirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung, ist der Kündigungsempfänger nicht im Unklaren darüber, wann das Arbeitsverhältnis nach Vorstellung des Kündigenden enden soll (vgl. BAG vom 20.01.2016 - 6 AZR 482/14 - NJW 2016, 1117).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 26; BAG vom 16.12.2010 - 2 AZR 485/08 - Rdnr. 18; LAG Hamm vom 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13 - Rdnr. 55).
  • BAG, 15.03.2005 - 9 AZR 502/03

    Schuldversprechen - Inhaltskontrolle

    Auszug aus ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann der Gefahr einer möglichen Überrumpelung des Arbeitnehmers bei Vertragsverhandlungen, z.B. weil diese zu ungewöhnlichen Zeiten oder an ungewöhnlichen Orten stattfinden, mit dem Gebot des fairen Verhandelns begegnet werden (vgl. BAG vom 15.03.2005 - 9 AZR 502/03 - juris).
  • LAG Hamm, 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem einem

    Auszug aus ArbG Paderborn, 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19
    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - Rdnr. 26; BAG vom 16.12.2010 - 2 AZR 485/08 - Rdnr. 18; LAG Hamm vom 31.07.2014 - 8 Sa 1457/13 - Rdnr. 55).
  • BGH, 12.12.2019 - III ZR 198/18

    Parteivernehmung, Subsidiarität

  • BGH, 14.05.2013 - VI ZR 325/11

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen für eine Zurückverweisung;

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

  • BAG, 22.07.2010 - 8 AZR 144/09

    Materielles Schuldanerkenntnis eines Arbeitnehmers - Unwirksamkeit wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.07.2018 - 4 Sa 42/17

    Verpflichtung zur Anhörung der Partei im Prozess

  • ArbG Paderborn, 08.07.2020 - 4 Ca 1620/19
  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.08.2020 - 2 Ca 1619/19 wie folgt abgeändert:.

    Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Paderborn vom 03.08.2020 (2 Ca 1619/19) die Klage abzuweisen.

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